Grundsätzlich wird nur das einfache Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung erteilt. Für die Weitergabe, Speicherung und Vervielfältigung des Bildmaterials braucht es einen zusätzlichen Vertrag mit der Stiftung Bauhaus Dessau.
Nutzer*innen müssen bei der Veröffentlichung auf die Quelle und den Namen hinweisen. Die Stiftung Bauhaus Dessau hat hierfür bestimmte Vorgaben. Jedes veröffentlichte Bild benötigt eine eindeutige Erläuterung, aus der Urheber*in und Herkunft klar hervorgehen. Die Stiftung Bauhaus Dessau erhält unaufgefordert und kostenfrei einen entsprechenden Nachweis der Veröffentlichung.
Die Bearbeitung der Anfragen sowie die Nutzung der Bilder sind mit Kosten und Gebühren verbunden. Sie werden auf Grundlage der Gebührenordnung der Stiftung Bauhaus Dessau berechnet. Für Medienbereiche, die nicht Teil der Gebührenordnung sind, zieht die Stiftung Bauhaus Dessau eine „Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ (Bildhonorare) hinzu. Die Höhe der Gebühren hängt von den Veröffentlichungsangaben ab. Die Rechnungstellung erfolgt nach Kostenzusage seitens der Nutzer*innen und vor Verwendung des Bildmaterials.